Nachdem der streitige Einkommensteuerbescheid 1986 vom Antragsgegner (Finanzamt --FA--) geändert worden war, beantragten die Antragsteller bei dem für die Hauptsache zuständigen Senat, den bisher bereits ausgesetzten streitigen Betrag "von insgesamt 3 084 DM erneut von der Vollziehung auszusetzen".
Nachdem das FA die Vollziehung antragsgemäß ausgesetzt hat, haben beide Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
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