Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für ihren Rechtsstreit wegen Anordnung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch Beschluß abgelehnt. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit ihrer persönlich eingelegten Beschwerde, die jedoch als unzulässig zu verwerfen ist.
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