Das Revisionsverfahren betrifft die Streitjahre 1987 bis 1989. Soweit das Verfahren die Streitjahre 1987 und 1988 anbelangt, ist die Sache nicht entscheidungsreif. Die Klage wegen Einkommensteuer 1987 und 1988 richtete sich gegen die betreffenden Einkommensteuerbescheide vom 24. Februar 1994 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. November 1994. Während des Klageverfahrens sind die angefochtenen Bescheide durch die auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (
Gleichwohl hat das FG über die Klage gegen die ursprünglichen - durch die erneut angefochtenen Änderungsbescheide suspendierten - Bescheide entschieden. Dagegen richtet sich u.a. die Revision der Klägerin, mit der allein materiell-rechtliche Fehler gerügt werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|