I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, war steuerlicher Berater der B-GmbH und zugleich --als Treuhänder der S-GmbH-- einer der Minderheitsgesellschafter der B-GmbH. Diese hatte seit ihrer Gründung Anfang Januar 1990 mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Auch ihr Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter B befand sich Anfang 1990 in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Deshalb verwendete er Gelder der B-GmbH, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und seine persönlichen Gläubiger ruhig zu stellen. Dabei war ihm bekannt, dass er zu diesen Entnahmen nicht berechtigt war, er der B-GmbH die entnommenen Beträge aufgrund seiner desolaten Vermögenslage nicht werde zurückzahlen können und die B-GmbH durch die Entnahmen in noch größere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde.
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