I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Inhaber des Einzelunternehmens ... (im Folgenden: Einzelunternehmen), das als Handelsvertreter der K-GmbH tätig war. Mit "Unternehmenskaufvertrag" vom 1. Juni 1991 veräußerte der Kläger das Einzelunternehmen an die neu gegründete ... Vertriebs-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer er war. Der Unternehmenskaufvertrag lautet auszugsweise:
"§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft das von ihm betriebene Einzelunternehmen ... an den Käufer. ...
...
§ 3 Kaufpreis
1. Der Verkäufer überträgt den Kaufgegenstand nach § 1 dieses Vertrages zum Gesamtkaufpreis von DM 2 500 000,00.
Es verteilt sich wie folgt:
1. Gebäudeeinrichtung 100 000,00 DM
2. Büroeinrichtung 40 000,00 DM
3. GWG 20 000,00 DM
4. Verbindlichkeit M 5 562,29 DM
5. Ausgleichsanspruch 2 334 437,71 DM
2 500 000,00 DM
...
§ 9 Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB
Dem Verkäufer steht auf Grund seiner Tätigkeit gegen die ... (K-GmbH) ein Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB zu. Der Verkäufer tritt diesen Anspruch an den Käufer hiermit ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an.
Die Zustimmung der ... (K-GmbH) liegt schriftlich vor."
Bereits am 6. Juli 1990 war zwischen der K-GmbH, dem Einzelunternehmen und der in Gründung befindlichen Vertriebs-GmbH folgende "Übernahmevereinbarung" getroffen worden:
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