Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nahm den als Geschäftsführer einer in Insolvenz geratenen GmbH tätigen Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Antragsteller) gemäß §§ 69, 34 der Abgabenordnung (AO 1977) wegen in den Monaten November und Dezember 2001 nicht abgeführter Lohnsteuer als Haftungsschuldner in Anspruch. Über das Vermögen der GmbH ist im Januar 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
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