I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb in den Streitjahren 1991 bis 1993 mehrere Selbstbedienungs-Münzwaschsalons, eine Rohrbiegerei und die Entwicklung von Flugzeugmotoren. Er fasste seine gewerblichen Betätigungen in einer Buchführung zusammen und ermittelte in den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 1991 bis 1993 jeweils Verluste.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) folgte dem zunächst und setzte die einheitlichen Gewerbesteuermessbeträge für 1991 bis 1993 unter Nachprüfungsvorbehalt auf 0 DM fest.
Infolge einer Betriebsprüfung gelangte das FA zu der Auffassung, dass es sich um drei selbständige Gewerbebetriebe i.S. von §
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|