ei Dienstreisen innerhalb des Großraums Berlin PB grdsl. ungekürzt zu gewähren Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ist als Außendienstmitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft in Berlin tätig. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1982 begehrte er für seine unstreitig gegebenen Dienstreisen Mehraufwendungen für Verpflegung nach den Pauschbeträgen des Abschn.25 Abs. 6 der Lohnsteuer-Richtlinien (
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