I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) erwarb 1979 zwei Grundstücke und errichtete darauf zwei Gebäude, die zu gewerblichen Zwecken vermietet werden sollten. Ab 1981 vermietete er das eine Gebäude vollständig, das andere zu 22,85 v.H. der Nutzfläche. Die für die restliche Nutzfläche bereits mit anderen Unternehmern geschlossenen Mietverträge wurden nicht vollzogen, weil die Baubehörde zwischenzeitlich ein Nutzungsverbot für großflächigen Einzelhandel erließ. Nach Anordnung der Zwangsverwaltung ab Februar 1983 wurden die Grundstücke im Juni 1984 zwangsversteigert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|