I. Das Finanzgericht (FG) Köln hat die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eines als gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereins, gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (das Bundesamt für Finanzen -BfF-) wegen Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß §
Dabei trat die Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät S & Partner als Prozeßbevollmächtigte auf. Die Beschwerde wurde in der "Wir-Form" formuliert. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater S unterzeichnete für die Sozietät.
Die Klägerin beantragt sinngemäß, die Revision zuzulassen.
Das BfF stellt keinen Antrag.
II. A. Die Beschwerde ist zulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|