I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist die Mitunternehmerstellung der X-KG für das Jahr 1992.
1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 26. März 1992 wurde die A-KG (KG) zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines Verbrauchermarktes, einschließlich des Handels mit Baumaschinen und Baugeräten gegründet. An ihr waren die Z-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die X-KG beteiligt. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --E-KG-- ist zwischenzeitlich Gesamtrechtsnachfolgerin der X-KG geworden (zu Einzelheiten s. unten Abschn. I.8.).
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