BFH - Beschluß vom 27.05.1986 (VII S 7-8/86) - DRsp Nr. 1996/12140
BFH, Beschluß vom 27.05.1986 - Aktenzeichen VII S 7-8/86
DRsp Nr. 1996/12140
»1. Der Streitwert eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Milchquotenbescheids (Feststellungsbescheid des HZA hinsichtlich der Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung) beträgt 10 v. H. des Betrags der Abgabe nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung, der für die Referenzmenge zu zahlen wäre, für die die Aussetzung beantragt worden ist.2. Im Prozeßkostenhilfe-Beschwerdeverfahren bemißt sich der Streitwert nach dem Betrag, den der arme Beteiligte bei Versagung der PKH für die Rechtsverfolgung aufwenden müßte.«