I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) kaufte mit notariell beurkundetem Vertrag vom 22. Dezember 1997 von einer GmbH einen unabgeteilten hälftigen Bruchteil an einem Grundstück in ... Der Vertrag wurde am 9. März 1998 durch Genehmigung durch die Verkäuferin rechtswirksam. Am 20. März 1998 schlossen der Kläger und der Erwerber des anderen Hälfteanteils mit der Verkäuferin einen Sanierungsvertrag für das auf dem Grundstück befindliche Gebäude.
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