BFH - Beschluß vom 27.07.1994 (XI S 1/94) - DRsp Nr. 1995/1058
BFH, Beschluß vom 27.07.1994 - Aktenzeichen XI S 1/94
DRsp Nr. 1995/1058
»Es ist bei summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten ernstlich zweifelhaft, daß der Ablauf der Festsetzungsfrist durch Ermittlungshandlungen der Steuerfahndungsbehörden, die bei einer handlungsunfähigen Person durchgeführt werden, gehemmt wird.«