BFH - Beschluß vom 27.08.1997
XI S 26-28/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 465

BFH - Beschluß vom 27.08.1997 (XI S 26-28/96) - DRsp Nr. 1998/9235

BFH, Beschluß vom 27.08.1997 - Aktenzeichen XI S 26-28/96

DRsp Nr. 1998/9235

Gründe:

I. Der Antragsteller hat wegen Einkommensteuer 1986 bis 1989, Umsatzsteuer 1987 bis 1991 und Investitionszulage 1987 bis 1991 Klage erhoben. Im Klageverfahren lehnte er zwei Richter und den Präsidenten des Finanzgerichts (FG) und mit weiterem Gesuch erneut einen Richter und den Präsidenten des FG wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zudem richtete er ein Ablehnungsgesuch gegen sämtliche Richter des FG. Außerdem beantragte der Antragsteller beim FG, ihm einen Prozeßbevollmächtigten beizuordnen. Die Gesuche um Richterablehnung wurden vom FG zurückgewiesen, der Antrag auf Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten abgelehnt.