Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) hatte mit notariellem Kaufvertrag vom 29. Dezember 1989 seine wesentliche Beteiligung an einer GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 1988 24 Uhr/l. Januar 1989 0 Uhr veräußert. Der in diesem Vertrag bestimmte Kaufpreis sollte sich erhöhen, soweit die Jahresüberschüsse für die Jahre 1989 bis 1991 insgesamt 3 Mio DM übersteigen, und vermindern, soweit der Jahresüberschuß 1989 1 Mio DM unterschreitet. Ein evtl. Zusatzkaufpreis war innerhalb von vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses 1991 fällig.
Aufgrund dieser Vereinbarung zahlte der Käufer im Oktober 1992 an den Antragsteller einen zusätzlichen Kaufpreis in Höhe von 2 134 963,63 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|