I.
Streitig ist der gemeine Wert der nicht an der Börse gehandelten Stammaktien der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin).
Die Antragstellerin ist eine AG. Im Jahre 1987 wurde das Grundkapital der Antragstellerin durch Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien im Nennwert von je 50 DM erhöht. Im Jahre 1990 wurde das Grundkapital durch Ausgabe weiterer stimmrechtsloser Vorzugsaktien erhöht. Die Vorzugsaktien sind mit einer Mehrdividende von zwei Prozentpunkten ausgestattet. Die Vorzugsaktien wurden im Jahre 1987 an der Börse eingeführt. Ihr Kurs betrug zum 31. Dezember 1989 321 DM, zum 31. Dezember 1990 270 DM, zum 31. Dezember 1991 225 DM und zum 31. Dezember 1992 202 DM.
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