I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids, in dem der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) von der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) vereinnahmte Unterhaltsleistungen der Besteuerung unterworfen hat. Die Klägerin hält diese Sachbehandlung für rechtswidrig, da die Unterhaltszahlungen von ihrem Ehemann geleistet worden seien, der von ihr dauernd getrennt in der Schweiz lebe; Unterhaltsleistungen eines dauernd getrennt lebenden und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten zählten nicht zu den Einkünften i.S. des § 22 Nr.
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