I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Sie erhoben Klage vor dem Finanzgericht (FG) mit dem Ziel, die Schuldübernahme des Klägers für ein Grundstück, das seine Schwester im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erhielt, bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzuziehen. Das FG lud die Schwester des Klägers zum Verfahren bei. Die Beigeladene beantragte ebenso wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--), die Klage abzuweisen. Gegen das klageabweisende Urteil des FG wenden sich die Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde.
Die Beigeladene des Klageverfahrens beantragt, am Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde beteiligt zu werden, insbesondere die gewechselten Schriftsätze der Kläger und des FA zur Stellungnahme zu erhalten.
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