Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Pfändungsverfügung, mit welcher der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen die Ansprüche des in der Vollzugsanstalt einsitzenden Antragstellers auf Auszahlung von Eigengeld gegen die Vollzugsanstalt gepfändet hat.
Der Antrag ist unzulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|