Die Beschwerde ist, soweit sie auf eine Divergenz der Vorentscheidung zur höchstrichterlichen Rechtsprechung gestützt wird, unzulässig; im Übrigen ist sie --ungeachtet (auch insoweit) erheblicher Zweifel an der Zulässigkeit-- unbegründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|