BFH - Beschluss vom 29.06.2006
VII B 19/06
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1795
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 19.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 215/05

BFH - Beschluss vom 29.06.2006 (VII B 19/06) - DRsp Nr. 2006/22553

BFH, Beschluss vom 29.06.2006 - Aktenzeichen VII B 19/06

DRsp Nr. 2006/22553

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde mit Haftungsbescheid für die Abgabenverbindlichkeiten der S-GmbH in Anspruch genommen. Der als Wohnsitz-Finanzamt mit der Vollstreckung beauftragte Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) traf anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung beim Kläger und einer fruchtlosen Pfändung Feststellungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vollstreckungsschuldners. Die Angaben des Klägers waren unvollständig, und er leistete auch keine Unterschrift auf dem Vordruck.