Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Im Streit ist, ob dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Streitjahr (1992) Kapitaleinnahmen zugeflossen sind, indem er einen zur Zahlung an ihn fälligen Geldbetrag zu einem Teilbetrag erneut seinem betrügerisch nach dem Schneeballsystem handelnden Schuldner --im Wege der Darlehensprolongation oder Novation-- zur Verfügung gestellt hat. Der Kläger bestreitet den Zufluss von Kapitaleinnahmen, da der Schuldner weder zahlungsfähig noch -willig gewesen sei. Der Senat sieht von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|