I. Der Antragsteller erzielte in den Streitjahren 1994 bis 2002 als Lagerist Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bereits am 1. September 1993 hatte er bei der zuständigen Stadtverwaltung ein Gewerbe im Bereich "Musikverlag und -produktion" angemeldet. Aus dieser Tätigkeit erklärte er für die Streitjahre durchgängig Verluste.
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