Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, hat gegen das ihr am 15. November 1983 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) durch den von ihr bevollmächtigten Steuerberater ... Revision einlegen lassen. Die Revisionsschrift vom ..., die am folgenden Tag beim FG eingegangen ist, trägt über dem das Schriftstück abschließenden Wort "Steuerberater" ein mit Kugelschreiber ausgeführtes Zeichen:
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