Das Verfahren betrifft eine Beschwerde des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) gegen einen Beschluss des Finanzgerichts (FG), mit dem ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt worden ist. Mit Schriftsatz vom 7. Dezember 2001, eingegangen beim Bundesfinanzhof (BFH) am 20. Dezember 2001, hat der Antragsteller den Vorsitzenden Richter am BFH A und die Richter am BFH B und C wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
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