BFH - Urteil vom 01.02.1989 (I R 2/85) - DRsp Nr. 1996/10364
BFH, Urteil vom 01.02.1989 - Aktenzeichen I R 2/85
DRsp Nr. 1996/10364
»1. Die gewinnmindernde Wirkung von Betriebsausgaben kann nicht deswegen gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2StAnpG (= § 42AO (1977)) verneint werden, weil ein Gesellschafter den Erlös aus den mit der Kapitalgesellschaft abgeschlossenen Geschäften der Kapitalgesellschaft in Form einer offenen oder verdeckten Einlage wieder zuführt.2. Der Eigenbetrieb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts kann der juristischen Person des öffentlichen Rechts gegenüber keine Verbindlichkeiten haben, die auf die GmbH übergehen, in die der Eigenbetrieb umgewandelt wird.«