Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die bis zum Jahre 1992 einen gewerblichen Grundstückshandel betrieb. In der allein vom Gesellschafter K unterschriebenen Gewinnfeststellungserklärung für 1990 --bei deren Anfertigung der Steuerberater H mitgewirkt hat-- war der Gesellschafter K als Empfangsbevollmächtigter benannt.
Mit Bescheid vom 14. Juni 1995, der an den Gesellschafter K als Empfangsbevollmächtigten der GbR adressiert war und vom Rechenzentrum versandt wurde, stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den vortragsfähigen Gewerbeverlust nach §
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