Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist von Beruf Journalist und Drehbuchautor. Da er und seine mit ihm zusammen veranlagte Ehefrau für das Streitjahr (1996) keine Steuererklärung abgegeben hatten, erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) einen Schätzungsbescheid.
Der hiergegen eingelegte, aber nicht begründete Einspruch blieb ohne Erfolg. Erst während des Klageverfahrens reichten die Kläger die Einkommensteuererklärung 1996 ein. Die Erklärung weist u.a. Einkünfte des Klägers aus selbständiger Tätigkeit als Journalist/Autor in Höhe von 241 607 DM aus.
Das FA erließ daraufhin einen Einkommensteueränderungsbescheid, mit dem eine höhere Steuer festgesetzt wurde.
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