I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt den Einzelhandel mit Radio- und Fernsehgeräten. Sie ermittelt ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Wirtschaftsjahr vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres. Im Streitjahr 1975/1976 schaffte die Klägerin für insgesamt 481.912,70 DM Farbfernsehgeräte an, die überwiegend an Privatpersonen zunächst vermietet und später verkauft wurden. Im Jahre 1977 beantragte die Klägerin für diese Aufwendungen gemäß §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|