I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) ordnete am 21. November 1986 eine Betriebsprüfung gemäß § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (
Am 19. Oktober 1987 erging eine "Ergänzung der Betriebsprüfungsanordnung vom 21. 11. 1986" für die Einkommensteuer 1981, in derals PrüferJ, ein Fachprüfer der Oberfinanzdirektion (OFD) für Auslandsbeziehungen, zum Prüfer bestellt wurde. Diese enthielt den Hinweis, daß die Prüfung bereits begonnen habe.
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