Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1984 als Glas- und Gebäudereiniger für ein Gebäudereinigungsunternehmen nichtselbständig tätig. Er hatte Glasflfichen und Telefonzellen zu reinigen. Dazu fuhr er morgens mit dem eigenen PKW zum Betrieb seines Arbeitgebers, um dort die taglich wechselnden Aufträge zur Reinigung der Glasflachen entgegenzunehmen und um dann entweder mit dem Dienstwagen oder dem eigenen PKW die verschiedenen Einsatzorte anzufahren. Am Abend suchte der Klager wieder den Firmensitz auf, um Bericht zu erstatten und über die erledigten Arbeiten abzurechnen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|