FG Düsseldorf, vom 26.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3115/00 BG
BFH - Urteil vom 02.07.2004 (II R 55/01) - DRsp Nr. 2004/12660
BFH, Urteil vom 02.07.2004 - Aktenzeichen II R 55/01
DRsp Nr. 2004/12660
»Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.«