BFH - Urteil vom 03.03.1993 (II R 89/89) - DRsp Nr. 1996/9681
BFH, Urteil vom 03.03.1993 - Aktenzeichen II R 89/89
DRsp Nr. 1996/9681
»§ 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG setzt voraus, daß der Berechtigte das Kaufangebot zum Nutzen eigener wirtschaftlicher Interessen verwertet. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn der Benennungsberechtigte nicht in Ausübung unmittelbar eigenen wirtschaftlichen Interesses handelt, sondern in Verfolgung wirtschaftlicher Interessen Dritter (d. i. nicht des Grundstücksveräußerers oder -erwerbers), denen gegenüber er im Hinblick auf die Ausübung des Benennungsrechts vertraglich gebunden ist.«