BFH - Urteil vom 04.02.1997 (VII R 50/96) - DRsp Nr. 1997/4599
BFH, Urteil vom 04.02.1997 - Aktenzeichen VII R 50/96
DRsp Nr. 1997/4599
»Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der die Nichtbezeichnung der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, der Wirksamkeit der Aufrechnungserklärung nicht entgegensteht. Auch ein Abrechnungsbescheid, mit dem das Erlöschen eines Steuererstattungsanspruchs durch Aufrechnung mit einer Steuerforderung festgestellt wird, ist nicht mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit unwirksam, wenn das FA die Gegenforderung nicht bezeichnet hat.«