I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Ehemann ist im Jahre 1937, die Ehefrau im Jahre 1942 geboren. Sie haben drei Kinder, und zwar die am 21.08.1966 geborene Tochter A sowie den am gleichen Tag geborenen Sohn B und den am 10.10.1973 geborenen Sohn C. Der Kläger ist Eigentümer eines von ihm geführten landwirtschaftlichen Betriebes, die Klägerin Hausfrau. Der ältere Sohn hat eine landwirtschaftliche Lehre mit der Gehilfenprüfung abgeschlossen und im Anschluß hieran eine landwirtschaftliche Fachschule besucht. Er ist als Betriebshelfer tätig. Daneben arbeitet er im Betrieb des Klägers mit. Die Tochter wurde in einem nichtlandwirtschaftlichen Beruf ausgebildet.
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