BFH - Urteil vom 04.03.1993 (X R 30/91) - DRsp Nr. 1996/9741
BFH, Urteil vom 04.03.1993 - Aktenzeichen X R 30/91
DRsp Nr. 1996/9741
»Eine "Rückzahlung" des Berlindarlehens (§ 17 Abs. 3 Satz 3 BerlinFG) liegt auch dann vor, wenn der Darlehensgeber von dem Darlehensnehmer ein Grundstück erwirbt und mit diesem vereinbart, daß der zu verzinsende Kaufpreis zugleich mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens fällig werden soll und daß Kaufpreis- und Zinsforderungen mit den Tilgungsraten und den Zinsen des Darlehens verrechnet werden.«