I. Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids 1977 im Streit.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Erbin ihres 1979 verstorbenen Ehemannes, der Gesellschafter der W.-GmbH & Co. KG (KG) war. Auf die im Jahre 1978 eingereichten Steuererklärungen wurde die Einkommensteuer 1977 der zusammenveranlagten Eheleute mit Bescheid vom 1. März 1979 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt. Dieser Bescheid wurde gemäß § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (
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