FG Hamburg, vom 10.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 249/99
BFH - Urteil vom 04.05.2004 (VII R 6/03) - DRsp Nr. 2004/13710
BFH, Urteil vom 04.05.2004 - Aktenzeichen VII R 6/03
DRsp Nr. 2004/13710
»Veredelung ist der planvolle Umgang mit einer Ware mit dem Ziel, ein bestimmtes Veredelungserzeugnis zu gewinnen. Unwillkürlich eintretende Veränderungen der Ware genügen dafür, auch wenn sie erwünscht sind, jedenfalls dann nicht, wenn der Umgang mit der Ware nicht maßgeblich auf dem Plan beruht, gezielt solche Veränderungen zu bewirken.«
Normenkette:
ZK Art. 114 Abs. 2 ;
Gründe:
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