I. Streitig ist, ob die Gewährung eines Darlehens durch den Arbeitgeber zu einem Zinssatz, der zwar unter dem in den
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schloss mit seiner Arbeitgeberin am 12. Februar 1999 einen Darlehensvertrag über die Gewährung eines Darlehens zum Zwecke des Erwerbs einer Eigentumswohnung ab. Der Zinssatz betrug 4,77 % jährlich mit Zinsfestschreibung für 10 Jahre.
Die Arbeitgeberin erfasste --gestützt auf Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte die Einkommensteuer 1999 dementsprechend fest.
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