I. Streitig ist, ob die Gewährung eines Darlehens durch den Arbeitgeber zu einem Zinssatz, der zwar unter dem in den
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) nahm im Rahmen einer Umschuldung unter anderem am 18. Juni 1999 ein Hypothekendarlehen bei der Pensionskasse seiner Arbeitgeberin auf. Der Zinssatz dafür betrug nominell 4,88 %, effektiv 4,99 % für 10 Jahre, Sondertilgungen waren nicht möglich.
Der Arbeitgeber erfasste --gestützt auf Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte dementsprechend die Einkommensteuer für 1999 fest.
Dagegen richtete sich die nach erfolglosem Einspruch mit der Begründung erhobene Klage, dass im Bereich ... der übliche Effektivzins bei zehnjähriger Zinsbindung ohne Sondertilgungen bei 4,99 % gelegen habe.
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