I. Streitig ist, ob ein nicht verheirateter Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand als Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung unterhalten kann, wenn er an seinem Lebensmittelpunkt eine Wohnung im eigenen, jedoch insgesamt mit einem Nießbrauchsrecht zugunsten seiner Eltern belasteten Zweifamilienhaus nutzt.
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