I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) verließ im März 1992 das Elternhaus in W und bezog mit ihrem damaligen Verlobten eine Wohnung in Hamburg. Im August desselben Jahres begann sie dort eine Banklehre. Die Wohnung in Hamburg, in der sie sich vorwiegend aufhielt, meldete sie als Nebenwohnung an. Mit Hauptwohnung blieb sie in W gemeldet. Mit Bescheid vom 21. September 1993 zog der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) die Klägerin wegen der Wohnung in Hamburg zur Steuer nach dem Zweitwohnungsteuergesetz der Freien und Hansestadt Hamburg (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|