I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) gründete im Jahre 1975 eine Steuerbevollmächtigten-Praxis. Er ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes erhielt er im Jahre 1977 einen Zuschuß vom Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5.000 DM. Grundlagen für diesen Zuschuß waren die "Richtlinien für die Gewährung von Ausbildungskostenzuschüssen aus Mitteln des Landes für Ausbildungsplätze in neu gegründeten Betrieben der Wirtschaft und in neu gegründeten Praxen der Freien Berufe" (Runderlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr (NW) vom 21. März 1977 - II/B 3 - 33 - 00 - (77) -). Der Kläger behandelte den Zuschuß als steuerfreie Einnahme.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|