I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine eingetragene Genossenschaft, die durch Rechtsformumwandlung aus der ehemaligen
Am 8. April 1992 übernahm die
Die
Mit Bescheid vom 10. Juli 1995 setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) --der Jahreserklärung 1990 folgend-- die Steuerrate 1990 auf 0 DM fest. Gleichzeitig stellte er den verbleibenden Verlustabzug zum 31. Dezember 1990 auf 563 421 DM und den vortragsfähigen Gewerbeverlust zum 31. Dezember 1990 auf 568 140 DM sowie die Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) gemäß §
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