Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt--FA--) erließ gegenüber dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) am 1. September 1986 einen Einkommensteuerbescheid für 1985.
Mit der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage wandte sich der Kläger u.a. gegen die unzureichende Höhe der Kinderfreibeträge und machte weiter geltend, der Bescheid sei fehlerhaft adressiert.
Mit Schreiben vom 16. Januar 1990 erklärte sich der Kläger mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|