I. Streitig ist die Steuerpflicht von Einkünften aus einer Tätigkeit für eine kanadische Kapitalgesellschaft.
1. a) Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ansässige Eheleute. Im Jahre 1973 veranlaßte der Kläger die Gründung der X-Ltd., einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht der Provinz Alberta (Kanada). Er war dazu nach seinen Angaben von den Aktionären der luxemburgischen Holding Y-S.A. beauftragt worden. Die Y-S.A. ist seit Gründung der X-Ltd. deren alleinige Gesellschafterin. Die Aktien der Y-S.A. werden von Angehörigen der Familie Z gehalten.
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