BFH - Urteil vom 06.02.1996 (VII R 116/94) - DRsp Nr. 1996/19523
BFH, Urteil vom 06.02.1996 - Aktenzeichen VII R 116/94
DRsp Nr. 1996/19523
»1. Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs, der auf der Anrechnung von Körperschaftsteuer beruht, und zu seiner Zugehörigkeit zur Konkursmasse im Falle der Konkurseröffnung nach der Ausschüttung der Dividende und vor Ablauf des Veranlagungszeitraums.2. Die Abtretung eines Erstattungsanspruchs, der zur Konkursmasse gehört und die dem FA nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Zedenten angezeigt worden ist, ist nur wirksam, wenn die Mitwirkung des Konkursverwalters als Verfügungsberechtigter aus der Abtretungsanzeige ersichtlich ist.«