I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der B-AG in Wien, die zur heutigen Klägerin verschmolzen wurde.
Vor dem 1. Januar 1975 führte die B-AG im Inland eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung unter der Firmenbezeichnung "Verkaufsniederlassung X". Die Tätigkeit der Verkaufsniederlassung beschränkte sich auf die Einfuhr von in den österreichischen Werken der B-AG hergestellten Werkzeugen. Nach dem 1. Januar 1975 wurde die inländische Verkaufsniederlassung als eine solche der Klägerin mit dem bisherigen Personal, Betriebsvermögen, wirtschaftlichen Aufgaben usw. unverändert fortgeführt.
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