.Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und Eigentümer eines 1975 errichteten Einfamilienhauses. Von diesem Haus aus führt eine Drainageleitung aus Kunststoff (Durchmesser 120 mm) zu dem an das Grundstück der Kläger angrenzenden Bach. Entgegen der Entwässerungsgenehmigung vom .... 1985 sind an die Regenwassergrundleitung eine Waschmaschine und eine Spüle angeschlossen.
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